- 13. Kapitalerhöhung Akara Diversity PK
- Bezugsverhältnis 40:1 mit maximal 43’880 neuen Anteilen respektive einem Emissions-volumen von rund CHF 51 Mio.
- Zeichnungsfrist: 11. bis 29. November 2024 mit Liberierung am 13. Dezember 2024
Swiss Prime Site Solutions führt für den Immobilienfonds Akara Diversity PK (Fokus auf Wohn- und Kommerzimmobilien) die 13. Kapitalerhöhung durch. Die Zeichnungsfrist dauert von Montag, 11. November bis Freitag, 29. November 2024, 12.00 Uhr. Die Liberierung der Fondsanteile erfolgt am 13. Dezember 2024.
13. Kapitalerhöhung Akara Diversity PK
Bei der 13. Kapitalerhöhung des Akara Diversity PK wird ein Emissionsvolumen von maximal 43’880 neuen Anteilen angestrebt. Vierzig (40) bisherige Anteile berechtigen zum Bezug von einem (1) neuen Anteil zum Ausgabepreis per Liberierung von je CHF 1’166.00 (inkl. Nebenkosten und Ausgabekommission). Die Emission wird auf einer «best effort basis» im Rahmen eines Bezugsangebots an die gemäss Fondsvertrag zugelassenen Anleger in der Schweiz durchgeführt. Nicht gezeichnete Anteile werden nicht emittiert.
Die Kapitalerhöhung wird unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilseigner erfolgen. Sollte es freie Bezugsrechte geben, haben neue Investoren die Möglichkeit, am Fonds zu partizipieren. Durch die Einreichung eines Precommitments (Deadline 10. November 2024) profitieren Investoren erneut von Vorzugskonditionen.
Verwendung des Kapitals
Die Kapitalaufnahme wird überwiegend für den strategiekonformen Ausbau des Portfolios eingesetzt. Exklusive Transaktionsopportunitäten konnten bereits gesichert werden. Zudem werden laufende Projekte finanziert sowie nach Möglichkeit die Fremdkapitalquote weiter reduziert.
Fondsportrait Akara Diversity PK
Der Akara Diversity PK mit einem Gesamtanlagevermögen von rund CHF 2.8 Mrd. steht in der Schweiz domizilierten, steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen sowie Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen offen. Zudem können Anlagefonds investieren, sofern deren Anlegerkreis ausschliesslich aus den genannten, in der Schweiz domizilierten, steuerbefreiten Einrichtungen besteht. Die Bewertung der Anteile basiert auf dem NAV, ohne Bildung von Agios / Disagios, was die Volatilität reduziert. Investiert wird in Bestandsliegenschaften sowie in Entwicklungs- und Bauprojekte mit den Nutzungsarten Wohnen und Kommerz (je 50 %, ±15 Prozentpunkte) in der ganzen Schweiz. Es wird eine konstante und ansprechende Ausschüttung, ein langfristiges Wertsteigerungspotenzial und eine breite Diversifikation angestrebt. Die Liegenschaften werden vorwiegend direkt gehalten.
Akara Diversity PK: Emissionsbedingungen auf einen Blick
Emissionsvolumen | Maximal 43'880 Anteile |
Bezugsfrist | 11. bis 29. November 2024, 12.00 Uhr (MEZ) |
Ausgabepreis pro Anteil | CHF 1'166.00 |
Berechnung des Ausgabepreises | Gemäss §13 Ziff. 3 des Fondsvertrags basiert der Ausgabepreis der Anteile (gerundet auf einen Franken) auf dem Nettoinventarwert je Anteil. Er setzt sich wie folgt zusammen:
* Der Nettoinventarwert per 13. Dezember 2024 schliesst die seit der Feststellung des NAV per 30. Juni 2024 bis zum 13. Dezember 2024 angenommenen und prognostizierten Wert- und Ertragsveränderungen der Liegenschaften des Immobilienfonds ein. |
Bezugsverhältnis | 40:1 |
Liberierung | 13. Dezember 2024 |
Valor / ISIN | Neue Anteile: 33 349 032 / CH 033 349 032 1 Bezugsrechte: 138 913 513 / CH 138 913 513 3 |
Verwendung des Emissionserlöses | Der Emissionserlös wird im Rahmen der Anlagepolitik des Fonds hauptsächlich für den strategiekonformen Ausbau des Portfolios eingesetzt. Zudem werden laufende Projekte finanziert sowie nach Möglichkeit die Fremdkapitalquote weiter reduziert. |
Rechtsform | Vertraglicher Immobilienfonds für qualifizierte Anleger (Art. 25 ff. KAG) |
Anlegerkreis | Der Fonds richtet sich ausschliesslich an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der zweiten Säule und der Säule 3a insbesondere Vorsorgeeinrichtungen, Einrichtungen im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes, Auffangeinrichtungen, Sicherheitsfonds, Anlagestiftungen, Wohlfahrtsfonds, Finanzierungsstiftungen, Bankstiftungen im Rahmen der Säule 3a) sowie steuerbefreite Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen (insbesondere Arbeitslosen-, Krankenversicherungs-, Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherungskassen, mit Ausnahme der konzessionierten Versicherungsgesellschaften) in der Schweiz. Als Anleger sind auch Anlagefonds zugelassen, sofern deren Anlegerkreis ausschliesslich aus den vorstehend erwähnten in der Schweiz domizilierten steuerbefreiten Einrichtungen besteht. |
Depotbank | Banque Cantonale Vaudoise (BCV), Lausanne |
Schätzungsexperte | PricewaterhouseCoopers AG, Zürich |
Prüfgesellschaft | KPMG AG, Zürich |
Fondsleitung | Swiss Prime Site Solutions AG |
Portfolio Management | Swiss Prime Site Solutions AG |
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